Kinderarzt · Kinderkardiologe | Praxis für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)

  • Kinderarztpraxis Dr. med. Marc Schlez
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FAQ - Häufige Fragen

Influenza, saisonale Grippe

Die saisonale Grippe (Influenza) führt alljährlich in der Winterzeit meist im ersten Quartal zu mehr oder weniger heftigen Grippeepidemien. Dabei mutieren die Grippeerreger jedes Jahr, so dass es keine natürliche Immunität gibt. Daher sind die Grippeimpfstoffe auch immer nur gegen den aktuellen Virenstamm effektiv. Meist ab Dezember erleben wir Patienten mit Influenzasymptomen in unserer Praxis. Insgesamt verlaufen die meisten Erkrankungen eher milde. Jederzeit sind aber auch heftige Krankheitsbilder mit mehrtägigen Verläufen möglich.

Das neue Grippevirus wird wie viele andere Erkältungskrankheiten durch Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden, übertragen. Die Viren können auch einige Stunden auf Gegenständen (Türklinken, Lichtschaltern, etc.) überleben und von dort über die Hände weiterverbreitet werden.

Zur Erkrankung kommt es etwa 1 – 5 Tage nach Infektion. Die Krankheitssymptome sind häufig vergleichbar mit den im Winter auftretenden Erkältungen: Fieber, Husten, Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Gliederschmerzen), wobei auch nur Zeichen einer leichten Erkältung auftreten können. Aber es gibt auch selten schwere Verläufe mit Lungenentzündung, Herzentzündung und Entzündung des Hirnes. Diese treten aber fast nur (90%) bei „Risikokindern“ mit chronischen Erkrankungen (Herzerkrankungen, Asthma, Übergewicht (BMI>30), Diabetes, Nierenerkrankungen).

Die Diagnose wird klinisch gestellt. So genannte „Schnellteste“ sind wegen mangelnder Zuverlässigkeit nicht wertvoll. Im Labor können PCR-Nachweisteste durchgeführt werden, diese sollen aber nach aktueller Empfehlung nur bei kranken Säuglingen unter 6 Monaten, chronisch kranken Kindern und bei Kindern mit immunsupprimierender Therapie (Kortison oder Chemo) und Immundefekten durchgeführt werden.

Eine generelle Behandlungsempfehlung im Kindesalter besteht aufgrund der oft milden Verläufe und der möglichen Nebenwirkungen der Medikamente (Leber- und Nierenschädigungen) nicht. Bei Säuglinge unter 6 Monaten muss individuell nach Krankheitszustand entschieden werden, die Behandlung findet dann aber ohne Zulassung unter entsprechender Einverständnis der Eltern statt. „Risikokinder“ müssen bei starkem Krankheitsverlauf behandelt werden.

Die „Risikokinder“ sollten auch geimpft werden, am besten frühzeitig im Oktober.. Nach den Risikokindern können auch alle anderen Kinder geimpft werden. Es existiert eine generelle Impfempfehlung für alle Kinder durch den Berufsverband der Kinderärzte. Die Impfentscheidung ist jedoch individuelle Entscheidung der Eltern und sollte nach eigener Einschätzung der Krankheitsverläufe und der Komplikationshäufigkeit getroffen werden.

Wir sind Impfpraxis und werden nach Zuteilung der Impfstoffe mit der Impfung der Risikokinder anfangen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Impftermin im Oktober.

Wer krank ist darf nicht Kindergarten oder Schule besuchen. Der Krankheitsverdacht ist der Einrichtung mitzuteilen. Schule und Kindergarten dürfen erst 24h nach Abklingen der Symptome und Fieber besucht werden. Dafür ist weder  für Schülerinnen und Schüler noch für Kindergartenkinder eine besondere ärztliche Bescheinigung nötig (lt.Gesundheitsamt Neustadt).

WICHTIG: bei Besuch in unserer Praxis bei Krankheitsverdacht unbedingt VORHER anrufen und an der rechten Eingangstür klingeln!!!, da wir gesunde und kranke Patienten strikt voneinander trennen und in der Praxis isolieren um eine weitere Ansteckung zu vermeiden, selbstverständlich bin ich als Arzt geimpft.

Eltern ungeimpfter Kinder UNTER 2 Jahren wird, insbesondere „Risikokindern“, empfohlen, ihr Kind bis zu einer Woche nach dem Auftreten des letzten Erkrankungsfalls in der Einrichtung zu Hause zu behalten. Eine generelle Quarantäne für alle anderen gesunden Familienmitglieder bei einem Erkrankungsfall in der Familie wird nicht empfohlen, also Geschwisterkinder können weiter zur Schule und Eltern zur Arbeit gehen.

„Bei 2 oder mehr Erkrankungsfällen in einer Schule oder Kindergarten sind diese nach dem Infektionsschutzgesetz (§34Abs.6lfSG) an das Gesundheitsamt zu melden. Schließungen von Klassen und Kindergartengruppen sind derzeit allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn sich auf Grund einer sehr hohen Zahl krank gemeldeter Schüler/innen, Lehrer/innen bzw. Kinder oder Erzieher/innen kein geregelter Betrieb mehr aufrecht eralten lässt oder sonstige Gründe in Absprache mit den Trägern es angezeigt erscheinen lassen“ (Zitat Gesundheitsamt NW).

Links:

www.kreis-bad-duerkheim.de -> Impfuung gegen Neue Influenza
-> Informationsquellen zur Neuen Influenza

www.rki.de -> Information Neue Grippe